Kompetenz | Beratung | Schulung
Jeder Berufskraftfahrer muss innerhalb von fünf Jahren 35 Stunden Weiterbildung absolviert haben. Die erste 35-Stunden-Weiterbildung ist bis zum 10.09.2014 nachzuweisen!
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, und für die ein Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Diese Weiterbildungen können Ihre Berufskraftfahrer bei unseren qualifizierten Fahrlehrern absolvieren.
Kraftstoffe sind ein hoher Kostenfaktor, und dies wird immer wichtiger! Bei unseren erfahrenen Fahrlehrern lernen Kraftfahrer ihr Fahrzeug
zu bewegen. Diese Kosten treffen nicht nur Lastkraftwagen, sondern immer mehr auch Kleintransporter! So sind in Ihrem Unternehmen große Einsparungen möglich. Zusätzlich lernen Ihre Fahrer das Fahrzeug auch in Extremsituationen zu beherrschen.